2.2 Die Einwanderung der Türken in den 1970er Jahren.
Die festgeschriebene Aufenthaltsdauer war damals auf höchstens zwei Jahre im Anwerbeabkommen mit der Türkei. Aber es gab keine konkrete Planung über die Aufenthaltsdauer des Zuwanderers, angesichts der Gründung der Wirtschaft sollte der Bedarf an Arbeitskräften erfüllt werden. Zwei Jahre später sollten die Türkischen Gastarbeiter zwingend wieder in ihre Heimat zurückkehren, indem durch neue Arbeiter abgelöst werden. Das wurde Rotationsprinzip tituliert und das Rotationsprinzip wurde auf lange Sicht nicht realisiert. Ein Familiennachzug war damals Im Vergleich zu anderen Anwerbeabkommen unmöglich. Dann wurden die neue Übereinkommen geregelt und in dem neuen Übereinkommen wurde besonders Aufenthaltserlaubnis und Familiennachzug bezeichnet. 德语论文从电影中看土耳其人在德国(3):http://www.youerw.com/yingyu/lunwen_13555.html